"Gute Werbung wirft nicht nur mit Informationen um sich, sondern erzeugt ein Bedürfnis in den Menschen." (Leo Burnett)
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Agentur Frauenfabrik
Manderscheider Str. 1A
54534 Großlittgen
Rheinland-Pfalz
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Dienstleistungen der Agentur Frauenfabrik (Website: frauenfabrik.de). Die Frauenfabrik ist eine kleine Full-Service-Werbeagentur mit Sitz in Manderscheider Str. 1 A, 54534 Großlittgen (Rheinland‑Pfalz, Deutschland). Sie bietet umfangreiche Werbe- und Marketingdienstleistungen an für kleine und mittelständische Unternehmen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Sie bietet umfangreiche Werbe- und Marketingdienstleistungen an, darunter:
• Konzeption und Gestaltung von Corporate Design (Logos, Printmedien)
• Webdesign, Web-Entwicklung und E-Commerce–Lösungen
• Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Social-Media-Marketing
• Erstellung von Fotos, Flyern, Postern sowie nachhaltigem Printmaterial, die Webseite www.frauenfabrik.de dient hier als Portfolio.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Diese Dienstleistung ist nur teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Das Unternehmen fällt nicht unter die gesetzliche Verpflichtung nach dem BFSG, bemüht sich jedoch freiwillig um eine möglichst barrierearme Gestaltung der digitalen Inhalte. Dabei wird ein kostenloses Werkzeug genutzt, das grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit unterstützt (z. B. Kontrastverhältnisse, Strukturierung der Inhalte, Tastaturbedienbarkeit).
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Sylvia Bergmann-Böhmer
Werbeagentur
Manderscheider Str. 1a
54534 Großlittgen
E-Mail: info@frauenfabrik.de
Telefon: 06575/903245
Link zur Website: https://www.frauenfabrik.de/